Presseinformation des BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V. zur Urabstimmung
Der BVFI hatte seine Mitglieder zur Urabstimmung aufgerufen. Hier ist das Ergebnis.
1. Der BVFI hatte nicht zu einem Streik aufgerufen, sondern zu einer Urabstimmung. Wer die Anwendung dieses urdemokratischen Instrumentes ins Lächerliche zieht, be-weist seine Missachtung der demokratischen Grundregeln.
2. Die Presse sprach bei der von uns initiierten Urabstimmung von „Hohn und Spott“. Tatsächlich hat lediglich ein Personenkreis von vielleicht 30 – 40 Personen, meist aus einem klar zuordenbaren Umfeld stammend, protestiert.
3. Dass sich auch der IVD gegen die Urabstimmung ausgesprochen hat, ist unverständ-lich, will er doch selbst rechtlich gegen das Bestellerprinzip vorgehen.
4. Wer für eine Interessengruppe eintritt, die von den Medien seit Jahren negativ darge-stellt wird, darf sich durch Schlagzeilen nicht irritieren lassen.
5. Absicht dieser Initiative war es auch, sich gegen die Vernichtung einer Berufsgruppe zu wehren. Dagegen zu intervenieren, schulden wir unseren Mitgliedern.
6. Gerade Immobilienmakler sind durch die vielen einschneidenden Änderungen des Ge-setzgebers in den vergangenen Monaten sehr in ihrer Tätigkeit eingeschränkt worden (z.B. Geldwäschegesetz, Widerrufsrecht, Energieausweis). Der BVFI wird sich auch künftig im Interesse seiner Mitglieder gegen weitere Einschränkungen zur Wehr set-zen.
7. Das Ergebnis der Urabstimmung:
Abgegebene Stimmen: 3.707 (= 100%)
Damit haben 31% der BVFI-Mitglieder an der Abstimmung Teil genommen!
Für Ja haben gestimmt: 1.116 Mitglieder = 30,11 %
für Nein haben gestimmt: 217 Mitglieder = 5,85%
Enthaltungen: 2.374 Mitglieder = 64,04 %
Damit wurde die für einen Streik erforderliche 2/3 Mehrheit nicht erreicht!
Allerdings zeigt das Ergebnis auch, dass sich tatsächlich nur 5,85% gegen eine solche Maßnahme entschieden haben, was den angeblichen in der Presse dargestellten Shitstorm ad absurdum führt.
Die hohe Anzahl von Enthaltungen dürfte damit zu erklären sein, dass diese Makler überwiegend nicht in der Vermittlung von Mietwohnungen tätig sind und deshalb das Bestellerprinzip für sie von untergeordneter Bedeutung ist.
Der Vorstand des
BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V.
Über:
BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft
Herr Helge Norbert Ziegler
Hanauer Landstr. 204
60314 Frankfurt
Deutschland
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Der BVFI bietet Dienstleistungen für alle Teilnehmern der Immobilienwirtschaft. Sogar mit der (beitragsfreien) Akkreditierten Vereinsmitgliedschaft können schon Grundleistungen abgerufen werden. Und für einen niedrigen Beitrag haben alle Basis-Mitglieder uneingeschränkten Zugang zu den vielfältigen Verbandsleistungen. Der BVFI ist nicht nur für die gewerblich Tätigen eine Anlaufstelle, sondern auch für alle Privatpersonen, die über die im ersten Jahr beitragsfreie Mitgliedschaft im Owners Club die hilfreichen Leistungen des Bundesverbandes abrufen können. Der BVFI ist als Interessenvertretung beim Deutschen Bundestag registriert und vertritt damit auch auf der politischen Ebene die Anliegen der Immobilienwirtschaft. Zudem setzt sich der BVFI aktiv für die Qualifizierung von Immobilienmakler ein und bietet die Ausbildungen zum „Fachmakler der Immobilienwirtschaft BVFI“ und „Geprüfter Immobilienbewerter für Wohnimmobilien BVFI“ an. Die Ausbildungen sind professionell, kostengünstig, modern und flexibel sowie infolge ihrer Konzeption einzigartig. Schon kurz nach seiner Gründung hat sich der BVFI als namhafter Bundesverband für die Immobilienwirtschaft etabliert. Seine Dienstleitungen werden von den über 11.000 Mitgliedern gerne in Anspruch genommen, so dass sein Siegel für Qualität bürgt. Er ist mit seinen über 100 Regional-Repräsentanten und Geschäftsstellenleitern flächendeckend in ganz Deutschland vertreten; zahlreiche Verbandsjuristen unterstützen die Mitglieder bei der Bewältigung rechtlicher Themen. Und zur Erbringung von Leistungen, die der BVFI selbst nicht bietet, geht er ausgesuchte Kooperationen zum Vorteil seiner Mitglieder ein.
Pressekontakt:
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