Patentecht und Arbeitnehmererfindungsrecht

Die Avocons Unternehmensberatung hat mit Hilfe der virtuellen Fortbildung „Kooperation zwischen Hochschule und Wirtschaft“
zwei Berater am 14.11.2014 für den Patentführerschein qualifizieren können.

BildGerade für Gründerinnen und Gründer ist eine Orientierung im Patentbereich wichtig. Die aktuelle Gründerwoche Deutschland, die heute am 17.11.2014 beginnt, hält viele Veranstaltungen bereit. Auch Avocons ist Partner der Gründerwoche und informiert zu den Grundstrukturen des Patentes. Die Berater können die Voraussetzungen einer Erfindung im Sinne des Patentrechts definieren und mögliche Problempunkte der einzelnen Merkmale erkennen. Zudem können die sich aus dem Patent ergebenen Schutzrechte näher konkretisiert und die Rechte bei Vorliegen einer Patentverletzung bezeichnet werden.
Junior Consultant Marco Behrendt sowie Avocons Inhaber André Voltz sind bspw. in der Lage vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Zusammenarbeit mit der Westf. Wilhelms-Univ. Münster durchzuführen und ein Patenterteilungsverfahren zu leiten. „Vorrausetzung zur Erlangung eines Patentes ist die absolute Neuheit der Erfindung. Hierbei definiert sich diese am sogenannten Stand der Technik (§3 Abs. 1 PatG). Als Stand der Technik wird die vorher veröffentlichten Kenntnisse einerseits und den noch nicht kommunizierten, aber bereits angemeldeten Patenten andererseits bezeichnet.
„Eine Veröffentlichung kann dabei nach § 3 Abs. 1 S. 2 PatG erfolgen durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise. Wir als Avocons empfehlen Ihnen daher bevor Sie Ihre Erfindung in irgendeiner Form veröffentlichen und die Sie um Ihren Patent-Anspruch bringen könnte sich durch qualifizierte Beratung über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Damit Ihnen das Privileg das absoluten Anspruches Ihrer Erfindung nicht entgeht“, so Herr Marco Behrendt.
Laut dem DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt (http://www.dpma.de/), schützt das Patent neue technische Erfindungen; dies können Erzeugnisse oder auch verschiedenste Verfahren sein. Es verleiht seinem Inhaber das räumlich begrenzte und zeitlich befristete Privileg, die patentierte Erfindung allein zu nutzen und anderen die nicht autorisierte gewerbliche Nutzung zu verbieten. Der Patentinhaber kann gegen Verletzungen seines Patents vorgehen. Das Patent erleichtert es ihm, wirtschaftlichen Nutzen aus seiner Erfindung zu ziehen und hierdurch seine Entwicklungstätigkeit zu finanzieren (z. B. durch den Abschluss von Patentlizenzverträgen).
Im Gegenzug wird die mit dem Patent honorierte Weiterentwicklung des Standes der Technik auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Patentanmeldung wird wie eine spätere Patenterteilung auch veröffentlicht. Ein Patent kann damit anderen Erfindern
als Maßstab und Basis für Weiterentwicklungen auf dem betreffenden Gebiet der Technik dienen.
Patente erleichtern unternehmerische Entscheidungen und die Erfi ndungen können 20 Jahre geschützt werden. In Anlehnung an das Territorialitätsprinzip gelten die Patente, wie alle anderen gewerblichen Schutzrechte auch nur in dem Land, bzw. Gebiet in dem Sie erteilt worden sind.
Die Avocons Unternehmensberatung aus Berlin ist zum dritten mal Partner der Gründerwoche Deutschland und hat in den letzten Jahren über 250 Unternehmen und Vorhaben begleiten dürfen. Als Partner des Existenzgründertages in Berlin, gelisteter Berater bei KfW und BAFA sowie Initiator des Startup-Club Berlin, stellt die Avocons Unternehmensberatung mit ihrem Bereich „Gründerhilfe“ wichtiges Know-how für Gründer und Gründungswillige in Berlin und Brandenburg zur Verfügung.

Über:

Avocons Unternehmensberatung
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