Kinderlärm in Nachbarschaft
Anwohner scheitern mit Klage gegen Schulerweiterung
Nicht nur Spielplätze, auch Schulen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung sorgen immer wieder für Rechtsstreitigkeiten. Immer wieder fühlen sich Anwohner vom Kinderlärm belästigt. Als Nachbarn im Sinne des Immissionsschutzrechts können Anwohner auch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das Gericht prüft im Rahmen einer Klage oder eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz inwieweit der Lärm geduldet werden muss.
Das Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 25.06.2014 – VG 13 K 109.12) hatte kürzlich einen entsprechenden Fall zu entscheiden. Die Kläger wandten sich gegen die Erweiterung einer Schule, die statt 100 nunmehr 127 Schüler aufnehmen wollte. Die Nachbarn befürchteten, dass nunmehr der Lärmpegel nicht mehr mit einem allgemeinen Wohngebiet vereinbar sei. Sie forderten eine Lärmschutzmauer und schalldichte Fenster.
Das Gericht stellte zunächst fest, dass sich die Schülerzahl im Bereich des ortsüblichen Maßes halte. Erhöhte Lärmimmissionen seien nicht zu befürchten. Nachbarschützende Vorschriften werden nicht verletzt. Insbesondere in der Zeit von 7.30 bis 16.30 Uhr sei der Schulbetrieb mit dem Charakter eines allgemeinen Wohngebietes vereinbar. Der Pausenhof einer Grundschule sei mit einem Kinderspielplatz vergleichbar, er diene insbesondere dem Spielbedürfnis der Kinder.
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Rechtsanwalt Janus Galka, LL.M. (Eur.)
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